Im Krankheitsfall bitten wir um sofortigen Bescheid, spätestens aber um eine Information bis zum 3. Tag des Fernbleibens. Bei ansteckenden Krankheiten ist eine sofortige Meldung an die  Leitung oder die Erzieher/innen Pflicht. Wenn das Kind nach Ende dieser Krankheit wieder den Kindergarten besuchen soll, ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.

In der Regel verlassen die Kinder somit den Waldkindergarten als selbstbewusste und reflektierte Menschen, die geerdet sind und souverän mit der Natur und anderen Lebensbereichen umzugehen wissen. Damit sind sie auch auf die schulischen Anforderungen bestens vorbereitet.


- Muss mein Kind trocken sein? -  Besser wäre es ;-)